Unser Behandlungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche & Erwachsene.
Unsere Arbeit ist dabei verhaltenstherapeutisch ausgerichtet.
Schritte einer psychotherapeutischen Behandlung:
1. Kontaktaufnahme:
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Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, nehmen Sie gerne per Telefon (innerhalb der Sprechzeiten) oder per Email Kontakt zu uns auf.
Wir bemühen uns Ihnen zeitnah eine Sprechstunde anzubieten.
2. Sprechstunde:
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Im Fokus der Sprechstunde (50-100 Minuten) steht das gegenseitige Kennenlernen und Ihre Schilderung über die vorliegenden und
zurückliegenden Beschwerden und Probleme. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorhandene Berichte über psychotherapeutische oder psychiatrische Vorbehandlungen in Kopie mitbringen.
Gemeinsam wird eine Einschätzung erarbeitet, ob eine Verhaltenstherapie passend und indiziert ist. Zudem wird Ihnen mitgeteilt, welche Verdachtsdiagnose gestellt wird sowie ob und zu wann
eine Behandlung beginnen könnte.
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Zu Beginn einer gemeinsamen Zusammenarbeit können insgesamt bis zu 3x50minütige Sprechstunden stattfinden in denen vor allem die Diagnostik im
Vordergrund steht.
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Sollte die Verhaltenstherapie nicht indiziert sein, stehen wir Ihnen natürlich zur Seite andere Wege der Unterstützung zu erarbeiten.
3. Probatorische Sitzungen:
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In den ("Probe-") Sitzungen stehen neben der Diagnostik Themen wie eine ausführliche biografische Anamnese sowie die Erarbeitung
eines individuellen Erklärungsmodells Ihrer Erkrankung im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir Ihre spezifischen Ziele für die Therapie. Zur Erreichung Ihrer Wünsche werden Sie über mögliche
Methoden zur Behandlung, mögliche Behandlungsrisiken und -nebenwirkungen sowie die konkreten Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung (wie Sitzungsdauer und -frequenz, voraussichtliche Gesamtdauer
der Therapie sowie die Intensität Ihrer Mitarbeit) aufgeklärt.
4. Beantragung der Therapie:
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Der Weg in die gemeinsame Arbeit verläuft über die Beantragung der Therapie bei Ihrer Gesundheitskasse. Die Beantragung
erledigen wir. Dazu ist ein Bericht (sogeannter Konsiliarbericht) Ihres behandelnden Arztes einzuholen um mögliche somatische Ursachen der psychischen Problematik sowie Kontraindikationen der
Behandlung auszuschließen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns.
5. Beginn der Therapie:
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Die ambulante Therapie sollte vorallem zu Beginn in regelmäßigen Abständen stattfinden und erstreckt sich über einen längeren
Zeitraum. Je nach Indikation in Form einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder in Form einer Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen).
Die Therapie geht stets schrittweise vor. Sie soll für Sie transparent sein und Ihnen ermöglichen ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen, neue aufzubauen sowie sie motivieren weitere Übungen
und Transfers umzusetzen.
Wer übernimmt die Kosten?
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Gesetzlich Versicherte: Bei vorliegen einer psychischen Erkrankung übernimmt Ihre Gesundheitskasse die
Kosten
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Privat/Beihilfe: Bei vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die meisten privaten
Krankenversicherungen/die Beihilfestellen die Kosten. Fragen Sie am Besten vorher bei Ihrer Gesundheitskasse nach.
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Selbstzahler: Es besteht die Möglichkeit eine Psychotherapie privat zu bezahlen.